Auszüge und Auskünfte aus der Liegenschaftskataster
Das Büro steht während der Öffnungszeiten als Anlaufpunkt für den Bezug von Auszügen sowie die Erteilung von Auskünften aus dem Liegenschaftskataster zur Verfügung. (§ 36 Abs. 4 GeoVermG M-V)
Das Büro steht während der Öffnungszeiten als Anlaufpunkt für den Bezug von Auszügen sowie die Erteilung von Auskünften aus dem Liegenschaftskataster zur Verfügung. (§ 36 Abs. 4 GeoVermG M-V)